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Information
Bezüglich Registrierung von
Immobilien
Die bulgarische Gesetzgebung erlaubt ausländischen natürlichen und juristischen Personen den Erwerb von Immobilien. Die Liste der für die Immobilienregistrierung erforderlichen Dokumente hängt von der jeweiligen Geschäft ab, aber in jedem Fall muss der Käufer – eine ausländische Person – für die Immobilienregistrierung einen ausländischen Pass und, wenn er eine juristische Person ist, Gründungsdokumente für das Unternehmen vorlegen. Wenn der Käufer nicht persönlich nach Bulgarien kommen kann, um alle Dokumente erstellen zu lassen, ist es notwendig, z.B. beim bulgarischen Konsulat oder beim Notar eine beglaubigte Vollmacht zur Durchführung des Geschäfts für die Person zu unterzeichnen, die sich mit der Registrierung/Eintragung der Immobilie befassen wird.
mmobilien können ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments „Akte 15“ (Dokument, das die Fertigstellung des Objekts zur Inbetriebnahme bestätigt) als Eigentum registriert werden. Gemäß der bulgarischen Gesetzgebung werden Immobiliengeschäfte nur auf dem Territorium des Landes in Anwesenheit des Erwerbers oder seines bevollmächtigten Vertreters durchgeführt (der Bevollmächtigte braucht eine notariell beglaubigte Vollmacht). Alle Dokumente werden in bulgarischer Sprache ausgestellt. Es ist möglich, dass im Vertrag mehrere Eigentümer eingetragen werden. Die Eigentümerliste wird vom Käufer erstellt.
Vor der Durchführung eines Immobiliengeschäfts ist es erforderlich, einen Einheitswertbescheid vom territorialen Finanzamt einzuholen. Der Einheitswert beträgt in der Regel 50 % des tatsächlichen Preises des Geschäfts. Dieser Einheitswert wird in die notarielle Urkunde eingetragen und bildet künftig die Grundlage für die Grundsteuerveranlagung. Es sind keine zusätzlichen Unterlagen wie z.B. eine Bescheinigung der vZTA o.ä. erforderlich. Es ist erforderlich einen Auszug aus dem staatlichen Immobilienregister zu erhalten, aus dem hervorgeht, dass das Objekt nicht belastet ist (Verkaufsverbot, offenes Gerichtsverfahren, Beschlagnahme von Eigentum), d.h. für seine rechtliche Sauberkeit. Dieses Zertifikat bestätigt, dass das Objekt dem Verkäufer gehört, und gibt auch das Vorhandensein oder Fehlen einer Hypothek auf dieser Immobilie an, die einen Anspruch auf die Nutzung des Objekts durch Dritte berechtigen könne.
Der endgültige Vertrag (Notarielle Urkunde) muss notariell beurkundet werden. Die Zuständigkeit des Notars erstreckt sich auf das Gebiet, in dem sich das zu verkaufende Objekt befindet. Der Verkäufer legt dem Notar einen Auszug aus dem staatlichen Grundbuch über die Lastenfreiheit des Objekts vor. Unter Beteiligung von einem zugelassenen Übersetzers/ Dolmetschers wird ein Rechtsdokument (notarielle Urkunde) erstellt. Ab dem Moment der Unterzeichnung dieses Dokuments wird der Käufer der eigentliche Eigentümer der Immobilie. Nachdem die notarielle Urkunde erstellt, beglaubigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde, wird diese Urkunde vom Notar dem Amtsgericht übergeben. Der Richter trägt die Eigentumsübertragung innerhalb eines Tages in das staatliche Immobilienregister ein. Der Käufer erhält dann eine beglaubigte Eigentumsurkunde, die auch einen Vermerk über die Eintragung in das Register enthält.
Die notarielle Urkunde ist das Hauptdokument, das Ihr Eigentum an der Immobilie bescheinigt. Innerhalb von 7 Tagen ab Datum des Kaufs der Immobilie (nach Erhalt der notariellen Urkunde vom Gericht) müssen sich ausländische Personen bei der Gemeinde registrieren, um einen individuellen Code auf BULSTAT (bulgarisches Portal für elektronische Dienstleistungen) zu erhalten. Dieser Vorgang dauert 2-3 Wochen und erfordert keine Anwesenheit des Eigentümers. Innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum des Erwerbs der Immobilie und dem Erhalt der notariellen Urkunde muss der Eigentümer eine Erklärung über den Erwerb der Immobilie abgeben. Die Erklärung wird der territorialen Steuerinspektion (Finanzamt) für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer- und Versorgungszahlungen vorgelegt. Die Deklaration enthält eine detaillierte Beschreibung des Objekts: Baujahr des Objekts, verwendete Baumaterialien, bauliche Merkmale, Fläche, Stockwerke, Kaufpreis. Alle oben genannten Aktivitäten werden in der Regel von der Verwaltungsgesellschaft des Komplexes durchgeführt, in dem die Immobilie erworben wird.
About visas to Bulgaria
You need a visa to travel to Bulgaria. Property owners in Bulgaria and their immediate relatives who have a notarized certificate of ownership have the right to obtain a multiple-entry visa with a total stay of 180 days per year: every six months for 90 days. When applying for a visa for the first time, property owners can apply for a one-year multiple-entry visa, and for subsequent ones – for a three-year one.
The right to a three-year visa is granted to the owners of real estate in Bulgaria, their spouses and direct heirs under the age of 21 (a copy of the birth and/or marriage certificate must be provided). Third parties can also obtain a visa on the basis of a notarial act – only a single-entry visa will be issued. This requires a residence permit certified by a Russian notary for the required period.
At a government meeting on January 25, 2012, it was decided that until the date of the country’s full accession to the Schengen area, Bulgaria will unilaterally apply the Schengen Rules. Holders of valid single or long-term Schengen visas, as well as residence permits issued by member countries will have the right to enter and stay in the territory of the Republic of Bulgaria without a Bulgarian visa. The permitted stay at the entrance to Bulgaria is three months within each six-month period, regardless of the fact that a longer period may be specified in the visa.
In Bezug auf fällige Steuern
Die Grundsteuer wird auf alle Gebäude und Grundstücke erhoben, die sich auf dem Territorium des Landes befinden und zum Wohnen oder zur wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt sind. Die Steuer wird unabhängig davon gezahlt, ob die Immobilie genutzt wird oder nicht.
Nach dem Kauf der Wohnung muss der Käufer die Steuer ab Beginn des auf den Kaufmonat folgenden Monats bezahlen. Die Steuer wird nach dem Steuerbescheid der Wohnung zum 1. Januar des jeweiligen Jahres festgesetzt. Die steuerliche Veranlagung von Wohnimmobilien wird je nach Grundstücksart, Lage, Fläche, Bauweise und Abnutzung ermittelt und dem Steuerzahler mitgeteilt.
Außerdem schuldet der Immobilieneigentümer jedes Jahr, zusammen mit der Grundsteuer, eine Hausmüllgebühr. Die Gesamthöhe der Steuer und der Hausmüllgebühr beträgt 0,3 % pro Jahr des Steuerbescheids Ihrer Wohnung und kann selten 100 Euro pro Jahr übersteigen. Die Steuer wird in vier gleichen Raten bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. November gezahlt. Unternehmen und Privatpersonen, die die Steuer einmalig bis zum 30. April bezahlt haben, erhalten einen Rabatt von 5 % auf den Steuerbetrag.